Bestellen

Sie können das HandySchutzPaket gleich telefonisch bestellen unter
01804 - 33 24 835 2).
Was ist das HandySchutzPaket?
Für welche Handys gilt das HandySchutzPaket?
Gegen welche Risiken bin ich geschützt?
Sie erhalten volle Kostenerstattung (inklusive Arbeitslohn und Ersatzteile) bei Gerätedefekten durch
- Materialfehler
- Konstruktions- / Produktionsfehler
- Displaybruch
- Fahrlässigkeit
- Wasser- / Feuchtigkeitsschäden
- Überschwemmung
- Höhere Gewalt
- Akku-Defekte (nur im Classic- und Premium-Paket)
- Ungeschicklichkeit (nur im Classic- und Premium-Paket)
- Elektronik-Schäden (nur im Classic- und Premium-Paket)
- Kurzschluss (nur im Classic- und Premium-Paket)
Haben Sie sich zusätzlich für den Diebstahlschutz entschieden, werden Ihnen im Falle eines Diebstahls Ihres Handys bis zu € 300,- für den Kauf eines Ersatz-Handys erstattet.
Die Leistungen gelten weltweit.
Ihre SIM-Karte von mobilcom-debitel, Softwarefehler und Datenverlust sind nicht eingeschlossen.
Was verbirgt sich hinter dem Hardware-Bonus?
Der Hardware-Bonus der EWP ist Ihr Schutz für den "Fall der Fälle".
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich EWP – alternativ zur Reparatur – mit € 150,- am Kauf eines neuen Gerätes. Dieser Hardware-Bonus steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um € 25,- bei Schadenfreiheit.
Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes den zum Schadenzeitpunkt bestehenden Hardware-Bonus, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines neuen Gerätes.
Der Hardware-Bonus zum Neukauf ist auf die für das Ersatzgerät in gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt.
Ab wann gilt das HandySchutzPaket?
Sofortschutz auf das abgesicherte Gerät besteht ab dem Antragsdatum.
Wie lange läuft das HandySchutzPaket von mobilcom-debitel?
Für Mobiltelefon-Verträge gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres durch den Kunden telefonisch unter 01803 133313 (9 ct/Min. aus dem Telekom-Festnetz, mobil max. 42 ct/Min.) bzw. in Textform oder durch EWP in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet in jedem Fall mit Ablauf des fünften Versicherungsjahres.
Bei Kündigung durch EWP wegen Zahlungsverzug ist eine Geschäftsgebühr von 25 Prozent der Jahresprämie durch den Versicherungsnehmer zu zahlen. Nach Auszahlung eines Hardware-Bonus zum Neukauf – anstelle der Reparaturkosten-Übernahme – läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Neugerät weiter.
Was kostet das HandySchutzPaket von mobilcom-debitel?
Schutzpaket Basic (max. Deckungssumme € 200,-):
Der monatliche Beitrag für den Basic-Schutz beträgt € 2,95.
Schutzpaket Classic (max. Deckungssumme € 600,-):
Der Monatsbeitrag beträgt im ersten Vertragsjahr € 5,-. Ab dem zweiten Vertragsjahr passt sich der Monatsbeitrag um € 3,- an.
Entscheiden Sie sich für den optionalen Diebstahlschutz, erhöht sich der Monatsbeitrag um € 1,95.
Kaufen Sie als mobilcom-debitel-Kunde ein neues Handy im Rahmen eines laufenden EWP-Vertrages (HandySchutzPaket), sinkt der Beitrag wieder auf € 5,- monatlich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte einfach bei Ihrem persönlichen Regio Team unter der Telefonnummer 01804 – 33 24 835 (max. € 0,09/Min. aus dem dt. Festnetz bzw. € 0,42/Min. aus dt. Mobilfunknetzen).
Schutzpaket Premium (max. Deckungssumme € 3.000,-):
Der monatliche Beitrag für den Premium-Schutz beträgt € 9,95.
Entscheiden Sie sich für den optionalen Diebstahlschutz, erhöht sich der Monatsbeitrag um € 2,-.
Was tue ich bei einem Handy-Defekt?
Was geschieht im Falle eines Handy-Totalschadens?
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligt sich EWP – alternativ zur Reparatur – mit € 150,- am Kauf eines neuen Gerätes.
Dieser Hardware-Bonus steigt nach dem 2. Vertragsjahr jährlich um € 25,- bei Schadenfreiheit.
Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes den zum Schadenzeitpunkt bestehenden Hardware-Bonus, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines neuen Gerätes.
Der Hardware-Bonus zum Neukauf ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt.
Wie verhalte ich mich im Falle eines Diebstahls?
Was passiert, wenn ich mein Handy verschenke oder verkaufe?
Was tue ich, wenn ich meinen Handy-Komplettschutz auflösen möchte?
Beispiele für Schäden, bei denen EWP leistet (jeweils abhängig vom gewählten Schutzpaket):
- Das Handy fällt herunter.
- Das Gerät wird von einem Fahrzeug überrollt.
- Das Gerät fällt ins Wasser.
- Feuchtigkeit im Gerät.
- Ein Glas Bier ergießt sich über das Gerät.
- Das Display bricht.
- Der Klappmechanismus beim Shell-Handy bricht.
- Die Tastatur funktioniert nicht mehr.
- Das Gerät wird unbemerkt aus der Handtasche entwendet.
- Das Gerät wird im Rahmen eines gewaltsamen Raubs entwendet.
- Das Gerät wurde aus dem verschlossenen KFZ geraubt.
- Der Akku ist defekt.
Beispiele für Schäden, bei denen EWP nicht leistet
- Der Schaden fällt unter die Gewährleistung des Herstellers.
- Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
- Schäden während der Wartezeit, wenn es sich nicht um Einflüsse von außen oder um einen Diebstahl handelt.
- Das Gerät wurde verlegt oder liegen gelassen und ist nicht auffindbar (kein Diebstahl).
- Schäden, die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen.
- Ihr Handy wird gestohlen und Sie wünschen Barauszahlung anstatt eines Ersatzgerätes.

